Verlängerung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis für die LKW-Klassen C1, C1E, C, CE und Bus-Klassen D1, D1E, D DE werden nur befristet für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.
Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Das Ablaufdatum der betreffenden Klasse finden Sie entsprechend in der Spalte 11 auf der Rückseite Ihres EU-Kartenführerscheins.
Anmerkung bei gewerblicher Nutzung:
Als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation galt bisher der Eintrag der Schlüsselzahl "95" im EU-Kartenführerschein. Ab Mai 2021 ersetzt ein sogenannter Fahrerqualifizierugnsnachweis (FQN) diesen Eintrag. Das ist eine zusätzliche Karte, welche dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.
Bitte beachten: Vorhandene Eintragungen der Schlüsselziffer 95 im EU-Kartenführerschein behalten jedoch bis zum eingetragenen Ablaufdatum ihre volle Gültigkeit.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- EU-Kartenführerschein
- Ärztliches Gutachten (darf nicht älter als 1 Jahr sein)
- Augenfachärztliches Gutachten (darf nicht älter als 2 Jahre sein)
- ggf. Bescheinigung über die Weiterbildung/Module nach § 5 BKrFOQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (dürfen nicht älter als 5 Jahre sein) → wird nur benötigt bei Ausstellung FQN
- erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf derr Wohnsitzgemeinde zu beantragen und darf nicht älter als 3 Monate sein) → wird nur benötigt bei Verlängerung Bus
- Leistungs- und Reaktionsnachweis, wenn Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben (darf nicht älter als 1 Jahr sein) → wird nur benötigt bei Verlängerung Bus
Gebühr Verlängerung: 40,00 € bei Abholung in der Führerscheinstelle
Gebühr Verlängerung: 45,00 € bei Direktversand (auswählbar bei Online-Antrag)
Gebühr Ausstellung FQN: 35,00 € erfolgt standartmäßig im Direktversand
Es gibt folgende Möglichkeiten, die Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beantragen:
- Online-Antrag
- Über das Einwohlermeldeamt des Hauptwohnsitzes (ausgenommen Stadt Tirschenreuth)
- Personlich bei der Führerscheinstelle (nach vorheriger Terminvereinbarung)
- Antrag eigenhändig ausdrucken, ausfüllen und bei uns einreichen (benötigte Dokumente: Antrag und Unterschriftenblatt)