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Aktuelles der Gleichstellungsstelle

Gleichberechtigung schützt vor Gewalt

Nach der Zustimmung durch den Bundesrat, trat am 28. Februar dieses Jahres das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, kurz Gewalthilfegesetz, in Kraft.

Das Gesetz ist ein großer Erfolg für das Recht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt. Dem Umsetzungswillen durch die Politik gingen langjährige Forderungen – insbesondere von Frauenverbänden, zivilgesellschaftlichen Gruppierungen und Gleichstellungsstellen voraus. Die jährlich veröffentlichten erschreckend hohen Zahlen an versuchten und vollzogenen Femiziden unterstrich die Notwendigkeit des Handelns. Zudem hat sich Deutschland 2018 mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention dazu bekannt, umfassende Regelungen zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu treffen. Bei der Istanbul-Konvention handelt es sich um das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Durch das Gewalthilfegesetz ist der Gewaltschutz keine freiwillige Leistung mehr. Frauen und ihre Kinder haben ab dem Jahr 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, den sie auch einklagen können.

Bayern – wie auch alle anderen Bundesländer – müssen sich nun mit der Umsetzung des neuen Gesetzes befassen und eine Strategie erarbeiten, um die Beratungs- und Schutzangebote flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen. Dabei ist auch eine angemessene geografische Verteilung der Angebote sicherzustellen. Für eine gute Umsetzung vor Ort ist auch die Expertise der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten von Bedeutung. „Gewaltschutz und Gleichstellung müssen zusammen gedacht und Hand in Hand umgesetzt werden, denn Gleichberechtigung schützt vor Gewalt!“, so Daniela Keller, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Tirschenreuth. Die Kommunalen Gleichstellungsstellen machen sich auch weiterhin dafür stark, dass der Zugang und die Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt allen Betroffenen gewährt wird.

Bayerische Gleichstellungsbeauftragte tagten in Gröbenzell

Gröbenzell, 14./ 15. Mai 2025 – die jährliche Sitzung der bayerischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fand im Rathaus Gröbenzell statt.

Ulrike Scharf, Staatsministerin und Frauenbeauftragte des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales begrüßte die bayerischen Gleichstellungsbeauftragten: „Die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern hat unser Zusammenleben nach dem Zweiten Weltkrieg über die Jahrzehnte spürbar verändert. Frauen und Männer können ein Leben führen, das sie selbst wählen. In Vielfalt, aus eigener Entscheidung und ohne ideologische Vorgabe. Gleichstellung gehört zu den Werten, die in unserem Zusammenleben nicht verhandelbar sind – die den Nährboden unserer Demokratie ausmachen. Gleichstellung ist aber immer auch noch ein Auftrag. Mein Auftrag, unser Auftrag. Patriarchale Strukturen und Denkmuster sind längst nicht überwunden. Gleichstellung ist der Maßstab für ein modernes Land. Es ist mir wichtig, dass wir Wege aufzeigen, nicht bevormunden und Möglichkeiten schaffen. Was wir in der Gleichstellung erreichen – das bringt unser ganzes Land voran! Ich danke allen Gleichstellungsbeauftragten für ihr Engagement. Ich weiß: Sie ermutigen Frauen, ihre Stimmen zu erheben. Ihre Arbeit macht einen Unterschied. Danke für Ihren Einsatz.“

Knapp 60 Gleichstellungsbeauftragte trafen sich um Erfahrungen zu teilen, sich zu Gleichstellungspolitischen Themen auszutauschen, fortzubilden und Informationen von anderen Gleichstellungsstellen zu erhalten

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag, die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichberechtigung der Geschlechter voranzubringen. Sie vernetzen sich in der Landesarbeitsgemeinschaft bayerischer kommunaler Gleichstellungsstellen (LAG). In der jährlichen Sitzung werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, Grundsatzentscheidungen gefällt und Beschlüsse gefasst.

Im Mittelpunkt der diesjährigen zweitägigen Sitzung standen aktuelle und drängende Themen wie Antifeminismus und dessen Auswirkungen auf die Gleichstellungsarbeit, der Mehrwert der Gleichstellungsarbeit in der Personalentwicklung, sowie Fragen rund um Antidiskriminierung und sexuelle Belästigung, die kommunale Umsetzung der Istanbul-Konvention, die den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen stärkt und die kommunale Mädchenarbeit mit Best Practice-Beispielen. Es wurde aus den Arbeitsgruppen berichtet, in denen die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) vertreten ist, beispielsweise beim Bayerischen Landesfrauenrat oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (BAG).

Der gemeinsame Austausch über die Aufgaben und Herausforderungen ist gerade angesichts aktueller Entwicklungen auf Bundesebene und der Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes von zentraler Wichtigkeit. “Gleichstellungsbeauftragte sind oft in ihren Kommunen Einzelkämpferinnen, kollegiale Beratung und Unterstützung ist deshalb für die Arbeit vor Ort sehr wichtig“, sagen Sprecherinnen der LAG.

Gröbenzell freute sich, Gastgeberin dieser wichtigen Veranstaltung gewesen zu sein. Die Gemeinde setzt damit ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern und den Schutz der Menschenrechte in Bayern.

Margit Schaller, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Gröbenzell und Isolde Klyeisen, Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Fürstenfeldbruck und Mitorganisatorinnen der Tagung und blicken gemeinsam mit den Sprecherinnen auf eine erfolgreiche Sitzung zurück.