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Allgemeiner Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst ist ein umfassendes kommunales Angebot, das selbst ganzheitliche sozialpädagogische Hilfe leistet oder diese Hilfestellung durch enge Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten und Einrichtungen vermittelt und sicherstellt.

Wir orientieren uns am sich laufend verändernden Lebensalltag von Familien, Kindern und Jugendlichen. Wir sind bemüht, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und orientieren uns an den Stärken der Rat- und Hilfesuchenden. Wir sind auch verantwortlich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Landkreis. Wir stehen dafür, dass diese vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden und versuchen dem vorzubeugen und ihnen zu helfen.

Unsere Ziele sind:

  • Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beitragen Benachteiligung zu vermeiden und abzubauen.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen.
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
  • Dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie ein kinder- und familienfreundliches Umfeld zu erhalten und zu schaffen.

 

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO

Unterstützung bei Trennung und Scheidung

Dem Allgemeinen Sozialdienst obliegt gemäß § 50 SGB VIII die Aufgabe in Angelegenheiten, insbesondere des Sorgerechtes, des Umgangsrechtes sowie in Fragen der Kindeswohlgefährdung, des Gewaltschutzes sowie in Adoptionsangelegenheiten fachlich mitzuwirken und die Möglichkeiten der Jugendhilfe aufzuzeigen.
Die Stellungnahmen erfolgen im Regelfall auf Anforderung des zuständigen Familiengerichtes, Vormundschaftsgerichtes oder Oberlandesgerichtes.

Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen und bei Familienkonflikten

1. Beratung und Vermittlung von Hilfen

  • in Not- und Problemlagen
  • für Alleinerziehende
  • während der Schwangerschaft
  • in Erziehungsfragen
  • in Trennungs- und Scheidungssituationen
  • in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes
  • für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr

 

2. Erziehungsbeistandschaft (EBS)

Der Allgemeine Sozialdienst vermittelt Betreuung im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII als ambulante Erziehungshilfe zur Unterstützung von Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei:

  • Schwerwiegenden Erziehungsproblemen
  • Entwicklungsstörungen
  • Eltern-/Kind-Konflikten
  • Krisensituationen
  • Begleitung bei notwendiger Ablösung und Verselbständigung

 

3. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Der Allgemeine Sozialdienst vermittelt Betreuung im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII.

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive sozialpädagogische Hilfe für Familien in schwierigen und belastenden Lebenslagen mit dem Ziel die Selbsthilfekräfte zu fördern und zu stärken.

Der Ansatz dieser Hilfe ist mehrdimensional und orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialen Netz mit seinen Erziehungs-, Beziehungs-, sozialen und materiellen Problemen und Ressourcen.

 

4. Vermittlung und sozialpädagogische Begleitung von Erziehungshilfen

  • Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII
  • Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII
  • Erziehung in einer Tagesgruppe/heilpädagogische Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII
  • Unterbringung in einer Pflegefamilie gemäß § 33 SGB VIII
  • Unterbringung in einem Internat, einer Heimeinrichtung oder einer betreuten Wohnform gemäß § 34 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Einrichtungen gemäß § 35 a SGB VIII
  • Unterbringung in einer Eltern-/Kind-Einrichtung gemäß § 19 SGB VIII
  • Hilfen für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr gemäß § 42 SGB VIII

 

5. Versorgung von Kindern in Notsituationen

Stehen Eltern aufgrund von Erkrankung oder sonstigen Notfällen vorübergehend nicht zur Versorgung der Kinder zur Verfügung, vermitteln wir geeignete Betreuung und Hilfe.

Unterstützung für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen

Das Jugendamt unterstützt und hilft bei Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen, insbesondere deren Chancen an gesellschaftlicher Teilhabe aufgrund ihrer individuellen Beeinträchtigung und/oder sozialen Benachteiligung reduziert oder gefährdet sind und die in erhöhtem Maße auf unterstützende Hilfen angewiesen sind.

Die bestehende gesellschaftliche Aufgabe, soziale und individuelle Integrationsleistung junger Menschen zu ermöglichen und zu unterstützen, wird es auch mittel- und langfristig geben. Das Jugendamt unterstützt dort, wo individuelle Beeinträchtigung und/oder soziale Benachteiligung von jungen Menschen vorliegt. Als Leistungsbereich der Jugendhilfe bietet das Jugendamt vorrangig Hilfs- und Unterstützungsangebote angesichts folgender Problembereiche:

  • (Jugend-) Arbeitslosigkeit sowie mangelnde berufliche Integration für besondere und schwierige Zielgruppen
  • Eingliederungsschwierigkeiten ausländischer Jugendlicher, junger Flüchtlinge und junger Menschen aus Aussiedlerfamilien
  • Wohnbedarf junger Menschen, die aus beruflichen und sonstigen Gründen außerhalb der elterlichen Familien wohnen
  • Schwierigkeiten junger Menschen im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und bei der beruflichen Integration
  • Orientierungslosigkeit junger Menschen und Zunahme extremer Gruppierungen, gewaltbereiter Gruppen, der Drogenszene und des Prostituiertenmilieus
  • Zunahme seelischer und psychischer Belastungen junger Menschen

Allgemeines

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Sie sind z. B. Erzieher/in, Tagesmutter oder -vater, Lehrer/in, Hebamme, Arzt/Ärztin, Fußballtrainer/in oder Übungsleiter/in in einem anderen Verein, Ausbilder/in oder Kollege/Kollegin von Jugendlichen.

Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft".

Die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder Jugendlichen trägt im Einzelfall zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig.

 

Krisenintervention und vorläufige Inobhutnahme

Wir sind Ansprechpartner für Institutionen und Privatpersonen in Bezug auf Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei

  • Körperlicher Misshandlung und Vernachlässigung
  • Seelischer Misshandlung und Vernachlässigung
  • Sexuellem Missbrauch
  • Gewalt in der Familie
  • Selbstmordgefährdung
  • Alkohol-/Drogenkonsum
     

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie den Verdacht haben, dass sich ein Kind oder ein Jugendlicher in einer entsprechenden Notlage befindet.

Sollten Sie Bedenken haben oder noch unsicher sein, können Sie den Fall zunächst auch anonym schildern.
Wir sind bemüht mit der Meldung sorgfältig umzugehen, versuchen eine Klärung der Situation herbeizuführen und Hilfen anzubieten oder sonstige Maßnahmen einzuleiten.
Nur wenn wir alle mutig unsere menschliche Verantwortung wahrnehmen, kann das Leid von Kindern verhindert werden. Bitte unterstützen Sie uns hierbei!

Ist eine vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen erforderlich aufgrund einer Krisensituation in der Familie oder aus sonstigen Gründen, so leisten wir entsprechende Hilfen und bieten Unterbringungsmöglichkeiten an.

Astrid Bösl

Telefon09631 / 88-287
Fax09631 / 7980666
E-MailE-Mail an Ansprechpartner senden
Anschrift Zi. 5 - 1. Stock - Jugendamt - Außenstelle Soziale Dienste
Bahnhofstr. 51
95643 Tirschenreuth

Anna Härtl

Telefon09631 / 88-288
Fax09631 / 7980666
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Anschrift Zi. 3 - 1. Stock - Jugendamt - Außenstelle Soziale Dienste
Bahnhofstr. 51
95643 Tirschenreuth

Saskia Schmid

Telefon09631 / 88-483
Fax09631 / 7980666
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Anschrift Zi. 2 - 1. Stock - Jugendamt - Außenstelle Soziale Dienste
Bahnhofstr. 51
95643 Tirschenreuth

Sonja Weiß

Telefon09631 / 88-449
Fax09631 / 7980666
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Anschrift Zi. 3 - 1. Stock - Jugendamt - Außenstelle Soziale Dienste
Bahnhofstr. 51
95643 Tirschenreuth