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Kindertagesbetreuung und Zuschussmöglichkeit

Eine konsequente Ausweitung des öffentlichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebotes vor Ort, das allen Kindern von Anfang an ein Höchstmaß an Förderung eröffnet, ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Gestaltungsaufgaben und gleichzeitig einer der wichtigsten Impulse für mehr Bildungsgerechtigkeit.
Gerade als zertifizierte Bildungsregion sind uns bedarfsgerechte Angebote der Kindertagesbetreuung, Fachpersonal sowie eine qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege ein besonderes Anliegen.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, unterstützt der Landkreis Tirschenreuth mit einem gut ausgebauten Kinderbetreuungsangebot die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kindertagespflege, Kinderkrippen, Kindergärten, Häuser für Kinder und Horte gewährleisten eine qualifizierte, wohnortnahe Betreuung für alle Altersgruppen.

Seit vielen Jahren bietet das Online-Familienhandbuch Informationen zur Bildung und Erziehung sowie rund um das Familienleben an. Unter www.familienhandbuch.de können sich Eltern, pädagogische Fach- und Lehrkräfte sowie alle Interessierten informieren - aktuell, kostenlos und werbefrei.

Kindertagespflege

Bei der Kindertagespflege werden Kinder in allen Altersstufen durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater regelmäßig, stundenweise betreut. Die Kindertagespflege ist ein attraktives Betreuungsangebot, gerade, wenn Eltern berufstätig sind, Plätze in Kindertageseinrichtungen nicht ausreichen oder die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtung nicht mit dem Arbeitszeiten der Eltern übereinstimmen.

Meist findet die Betreuung der Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt.  Im Rahmen der Tagespflege arbeitet das Kreisjugendamt mit der Tagespflegeperson, den Eltern und Kindern partnerschaftlich zusammen. Somit wird sichergestellt, dass nur ausgewählte und geeignete Personen in der Kindertagespflege eingesetzt werden.

Sie suchen eine Tagespflegeperson?

Die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege gemäß §§ 23, 24 SGB VIII ist eine Leistung des Landkreises Tirschenreuth als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist durch Satzung geregelt und umfasst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit erforderlich, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung.

Die Vermittlung von qualifizierten Tagespflegepersonen erfolgt über das Kreisjugendamt. Hierbei geben Sie Ihre Wünsche, wie z.B. Betreuungsort, Betreuungszeiten etc., an und wir versuchen, Sie mit der richtigen Tagespflegeperson zusammen zu bringen. Sie erhalten von uns die Kontaktdaten der in Frage kommenden Kindertagespflegepersonen, mit denen Sie sich dann selbst in Verbindung setzen und auch kennen lernen können.

Sofern Sie sich mit der Kindertagespflegeperson einigen, schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson eine Betreuungs- und Buchungsvereinbarung, die Sie an das Kreisjugendamt weiterleiten.

Nach Vermittlung der Tagespflege zahlen wir das in der Satzung festgelegte Pflegegeld direkt an die Kindertagespflegeperson. Im Gegenzug zahlen die Eltern einen festen monatlichen Kostenbeitrag an das Kreisjugendamt. Nähere Einzelheiten zum Pflegegeld und zum Kostenbeitrag sind in der Tagespflegesatzung geregelt.

Sie wollen Tagesmutter oder Tagesvater werden?

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Nach telefonischer Erstberatung erhalten Sie einen Bewerbungsbogen, den Sie bei Interesse ausgefüllt an uns zurückschicken.

Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf, führen einen Hausbesuch durch und informieren Sie über sämtliche Belange der Tagespflege ausführlich.

Bei Vorliegen der notwendigen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erhalten Sie von uns eine Pflegeerlaubnis, wir nehmen Sie in unsere Kartei auf und melden uns, wenn uns Anfragen vorliegen, die für Sie interessant sind. Sie können bei jeder Anfrage neu entscheiden, ob Sie genau dieses Kind zu diesen Zeiten betreuen möchten.

 

Allgemeine Informationen über die Tagespflege

Für die Tagespflege gelten folgende Tagespflegesatzung und Tagespflegeentgelt:

 

Anträge

 

Fachberatung und Aufsicht für Kindertagesstätten

Das zum 01.08.2005 in Kraft getretene Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) bildet den rechtlichen Rahmen der Kindertagesbetreuung in Bayern. Neben der Festschreibung der Planungsverantwortung der Kommunen zur Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes und dessen Finanzierung, richtet das Gesetz ein besonderes Augenmerk auf die frühkindliche Bildung. Dazu hat das Staatsinstitut für Frühpädagogik den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) entwickelt, dessen Bildungsziele im Gesetz verbindlich festgeschrieben sind.

Zum Aufgabenkreis der Fachaufsicht und Fachberatung gehört insbesondere die Beratung der Träger und des pädagogischen Personals zur Errichtung, Ausstattung und Betrieb der Einrichtung sowie die Bewilligung und Zuweisung staatlicher Förderungen. Sie erteilt die dafür notwendigen Betriebserlaubnisse nach § 45 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) und überwacht die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach dem BayKiBiG. Gleichzeitig trägt sie die Gesamtverantwortung für die Sicherstellung eines quantitativ ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebotes von Kindertageseinrichtungen im Landkreis.

Zum Aufgabenbereich der Fachaufsicht und Fachberatung gehört beispielhaft:

  • Regelmäßige Prüfungen aller Einrichtungen vor Ort
  • Beratung von Fachpersonal, Trägern und Eltern und Gemeinden
  • Organisation von Fortbildungen, Fachgespräche, Arbeitskreise und Projekte
  • Kooperation Kindergarten-Grundschule
  • Öffentlichkeitsarbeit und Informationen zu Betreuungsangeboten im Landkreis
  • Beratung der Gemeinden bezüglich der Bedarfsplanung

Zuschussmöglichkeiten zu Elternbeiträgen

Falls Ihr Kind eine Kinderkrippe, einen Kindergarten oder einen Kinderhort besucht oder von einer öffentlich-rechtlich geförderten Kindertagespflegeperson betreut wird, können die dafür anfallenden Teilnahme- oder Kostenbeiträge - abhängig von Ihrem Einkommen - auf Antrag ganz oder teilweise übernommen bzw. erlassen werden.

Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das mittels unten angezeigten Link erreichbare Formular.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag unverzüglich bei Beginn der Betreuung zu stellen.

Weitere Unterlagen sind erforderlich, wenden Sie sich hierfür bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

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