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Allgemeines und Kontakt

Seit 01.01.2005 unterscheiden sich die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei und Zwölf (SGB II und XII) nach folgenden einzelnen Hilfearten mit folgenden anspruchsberechtigten Personen:

Bürgergeld (auch Grundsicherung für Arbeitssuchende genannt) nach dem SGB II:

Diese Hilfe ist seit Beginn des Jahres 2005 im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Träger der Sozialleistung sind sowohl die Bundesagentur für Arbeit wie auch die kreisfreien Städte und Landkreise. Mit der einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben ist das Jobcenter Tirschenreuth (www.jobcenter-tirschenreuth.de) betraut.

Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren (schrittweise Anhebung bis 67 Jahre entsprechend der Regelaltersgrenze) und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen decken können.

Der Landkreis Tirschenreuth ist in seiner Eigenschaft als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Leistungen für Unterkunft und Heizung, einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung Wohnung, Erstausstattung Bekleidung) und für Leistungen zur Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben (z.B. Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung, Suchtberatung, Betreuung minderjähriger oder behinderte Kinder und häusliche Pflege von Angehörigen) zuständig.

 

Hinweis:
Bei persönlichen Vorsprachen bitte um kurze telefonische Terminvereinbarung vor Ihrem Besuch bei uns (wegen Homeoffice, Teilzeit, Urlaub).