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Taxi- und Mietwagengenehmigung beantragen:

Taxi- / Mietwagengenehmigung beantragen:

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi / Mietwagen befördert, benötigt hierfür eine Genehmigung.


Voraussetzung für die Genehmigung sind persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Betriebssitz in Deutschland.
Zusätzlich ist zum Fahren eines Mietwagens eine spezielle Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.

Nichtdeutsche Staatsangehörige:
Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Ausländerbehörde.

Versagungsgründe:
Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über den Antragsteller, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
  • Nachweis über Betriebskapital (mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes Weitere)
  • Unbedenklichkeitsbescheinungen der Krankenkasse, der Gemeinde, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Nachweisüber das Beschäftigungsverhältnis der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Geschäftsführervertrag mit Arbeitszeiten und Lohn)
  • Auszug aus dem Genossenschaft- oder Handelsregister
  • Gesellschaftervertrag

Soweit zutreffend, sind die benötigten Unterlagen sowohl für den Unternehmer, als auch für den Geschäftsführer vorzulegen.

Bearbeitungszeit: ca. sechs Wochen

Gebührenrahmen:
Abhängig von der Anzahl der beantragten/genehmigten Fahrzeuge