Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 29. Juli 2025
Gemäß Art. 16 Abs. 6 BayLplG (Bayerisches Landesplanungsgesetz) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 257), wird nachstehend bekannt gemacht:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord hat in seiner Sitzung am 22 Juli 2025 beschlossen, ein ergänzendes Beteiligungsverfahren nach Artikel 16 Abs. 6 Satz 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) für die Fortschreibung des Regionalplans (31. Änderung) durchzuführen.
Die 31. Änderung des Regionalplans beinhaltet die Neuaufstellung des sachlichen Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung.
Der Fortschreibungsentwurf liegt vom 18. August 2025 bis einschließlich 02. Oktober 2025 zu jedermanns Einsicht (sog. Einsicht für die Öffentlichkeit) bei nachfolgender Stelle aus:
Landratsamt Tirschenreuth, Mähringer Str. 7, 95643 Tirschenreuth,
Info-Point beim Haupteingang, Amtsgebäude 1A, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 023
Die Unterlagen können Montag und Dienstag (8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 15.30 Uhr), Mittwoch (8.00 - 12. 00 Uhr), Donnerstag (8.00 – 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr) und Freitag (8.00 - 12.00 Uhr) eingesehen werden. Es wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 09631/88-0 empfohlen.
Gleichzeitig ist der Fortschreibungsentwurf online einsehbar auf:
Der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord:
https://www.oberpfalz-nord.de/aktuelles.htm (www.oberpfalz-nord.de → „Aktuelles – Rubrik Windkraft“)
Der Internetseite der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz:
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/index.html#onfortschreibungen
Bis zum Ablauf des öffentlichen Beteiligungsverfahrens gemäß Art. 16 BayLplG am 02. Oktober 2025 wird Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord, Postfach 1260, 92657 Neustadt a.d.Waldnaab. (E-Mail: rpv(at)neustadt.de) gegeben.
Mit Ablauf der Frist sind, gemäß Art. 16 Abs.2 Satz 4 BayLplG, alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Beteiligungsverfahren um eine ergänzende Beteiligung gemäß Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG handelt, weshalb Äußerungen nur zu den Änderungen, die sich im Vergleich zum ersten Fortschreibungsentwurf ergeben haben, abgegeben werden können.
Neustadt a.d.Waldnaab, 29. Juli 2025
gez.
Andreas Meier, Landrat
Verbandsvorsitzender