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Lebensmittelüberwachung

Die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucher. Zu diesem Zweck wird die Einhaltung der Vorschriften für Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln sowie Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen und Kosmetika regelmäßig durch die zuständige Lebensmittelüberwachung überprüft. Es werden regelmäßig nach einem vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellten Probenplan Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Spielwaren usw. gezogen.

Die Lebensmittelüberwachung nimmt Verbraucherbeschwerden entgegen und leitet Beschwerdeproben an das zuständige Untersuchungsamt weiter. Die Beschwerden können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder auch telefonisch an die Lebensmittelüberwachung erfolgen.